Allgemeine Geschäftsbedingungen der BIP - Bärbel Sossong GmbH – Stand 01.02.2003

1.       Geltung der Bedingungen  
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit uns geschlossenen Verträge. Andere Geschäftsbedingungen können nur aufgrund unserer ausdrücklichen Zustimmung vereinbart werden. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bestellungen/Leistungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Unklarheiten zu Lasten des Auftraggebers. Besteller/Leistungsempfänger, die im Namen und/oder für Rechnung Dritter Aufträge erteilen, haften neben dem Dritten als Auftraggeber.

2.       Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen  
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angestellten des Auftragnehmers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe gesondert berechnet. Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreise zzgl. MwSt.) hat so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Verfügung steht. Der Auftraggeber kommt spätestens 14 Tage nach vollständiger Erbringung unserer Leistung in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Zahlungen des Auftraggebers sind unbeschadet des Rechtes der Mängelrüge fällig. Die Aufrechnung oder das Recht zur Einbehaltung von Zahlungen kann nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden.    

3.       Korrekturen
 
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Fehler zu überprüfen und uns druck- und/oder produktionsreif erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe seitens des Auftraggebers an ihn über.    

4.       Liefertermine  
Eine bestimmte Lieferfrist ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch uns bindend. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vorlieferanten des Auftragnehmers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufszeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er diese vom Auftraggeber unverzüglich anzeigt. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Auftraggeber nicht von Interesse. Die Einhaltung der Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers voraus. Kommt der Auftraggeber in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs gehen die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf die Käufer über. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung, der Versandbereitschaft, auf diesen über.    

5.       Gewährleistung  
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.    

6.       Haftungsbeschränkung
 
Sämtliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen und auf die Höhe des Gesamtbetrages des geschlossenen Vertrages beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Auftragnehmers entstanden sind sowie für eine Haftung bei garantierten Beschaffenheitsmerkmalen, für Ansprüche aus dem Produkthaftgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.    

7.       Schadenersatz  
Für den Fall, dass der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, die Abnahme verweigert, ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen oder mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung im Rückstand ist, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Auftragswertes ohne Abzug fordern. 100% des Auftragswertes können wir fordern, wenn sich die bestellten Leistungen (auch bei evtl. Zulieferern) bereits in Produktion befinden und es sich um Sonderanfertigungen handelt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Uns bleibt es vorbehalten, bei Nachweis einen höheren Schaden zu fordern.   

8.       Datenschutz
 
Die uns überlassenen Daten werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen geführt und gehandhabt.    

9.       Urheber und Nutzungsrechte
 
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.    

10.     Gerichtsstand etc. 
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten (einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse) ist Ahrensburg. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht. Die Anwendung des internationalen Kaufrechtsgesetzes ist ausgeschlossen. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.